Sind Sie ratlos, wenn in Dokumenten Abkürzungen wie GuV, IFRS und HGB auftauchen? Haben Sie nur eine vage Ahnung, was mit Eigenkapital oder Jahresabschluss gemeint ist? BWL-Begriffe können oft nur Eingeweihte entschlüsseln. Ihnen erschwert das Fachchinesisch der Betriebswirtschaft oftmals nur die tägliche Arbeit. Denn in Meetingprotokollen oder Projektbeschreibungen wird es ganz selbstverständlich verwendet. Lassen Sie sich davon in Zukunft nicht mehr verwirren! Wir erklären Ihnen betriebswirtschaftliche Begriffe, die Sie kennen sollten. Hier können Sie jederzeit “spicken” – und wissen dann beispielsweise, dass sich hinter dem HGB nichts weiter als das Handelsgesetzbuch verbirgt.
BWL-Begriffe kurz und knapp
In der täglichen Büroarbeit haben Sie ständig mit Dokumenten zu tun, in denen betriebswirtschaftliche Begriffe auftauchen. Unser BWL-Glossar bietet Erläuterungen zu den häufigsten Wörtern und Abkürzungen.
Drei BWL-Begriffe aus dem Büroalltag
- Bilanz: In der Bilanz werden am Jahresende das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) eines Unternehmens gegenübergestellt.
- Eigenkapital: Das Eigenkapital ergibt sich aus dem Unternehmensvermögen, abzüglich der offenen Schulden.
- Jahresabschluss: Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften gehört außerdem noch ein Anhang dazu, der die genannten Elemente des Jahresabschlusses erläutert.
Schnell entschlüsselt: abgekürzte BWL-Begriffe
- GuV: Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt alle Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber.
- HGB: Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält Regelungen zur Bilanzierung sowie zu Geschäftsabschlüssen und -berichten. Es ist für deutsche Unternehmen bindend.
- IFRS: Bei den International Financial Reporting Standards (IFRS) handelt es sich um internationale Rechnungslegungsvorschriften. Sie beinhalten u. a. auch die international anerkannte Rechnungslegungsnorm IAS (International Accounting Standard) und werden vollständig in englischer Sprache verfasst.
Noch mehr Fachwissen: BWL-Begriffe für Fortgeschrittene
- Absatzwege: Der Begriff bezeichnet die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Institutionen, über die ein Unternehmen seine Produkte den Bedarfsträgern, also z. B. anderen Unternehmen oder Privatverbrauchern, zuführen will.
- Arbeitsleistung, dispositiv: Die dispositive Arbeitsleistung ist Teil derjenigen Produktionsfaktoren, die gestaltend auf den Herstellungsprozess einwirken. Es handelt sich dabei um leitende, planende und organisierende Tätigkeiten.
- Arbeitsleistung, objektbezogen: Die objektbezogene Arbeitsleistung ist ebenfalls Teil der Produktionsfaktoren und das Gegenstück der dispositiven Arbeitsleistung. Es handelt sich dabei um eine ausführende Tätigkeit, die ein Mitarbeiter eines Unternehmens erbringt, um die unternehmerischen Ziele zu erfüllen.
- Chargenfertigung: Die Chargenfertigung ist eine Form der Mehrfachfertigung. Dabei können der Input und/oder die Bedingungen des Produktionsprozesses nicht unveränderlich gehalten werden, sodass das Ergebnis einzelner Erzeugnislose (Chargen) unterschiedlich ausfällt.
- Desinvestition: Gegenstück der Investition. Bei einer einmaligen Desinvestition wird ein Wirtschaftsgut aus dem wirtschaftlichen Prozess entfernt und (üblicherweise) verkauft. Als laufende Desinvestition bezeichnet man den Prozess, bei dem Umsatzerlöse zu Einzahlungen führen, welche einen Gegenpol zum Werteverzehr (Abnutzung) der Investitionsgüter bilden.
- Fließfertigung: Objektorientierte Organisation der Fertigung. Die Anordnung der Arbeitsverrichtungen orientiert sich an der notwendigen Bearbeitungsabfolge eines Produktes.
- Fremdkapital: Im Gegensatz zum Eigenkapital wird das Fremdkapital dem Unternehmen nicht von den Eigentümern zur Verfügung gestellt. Es muss üblicherweise verzinst und zurückgezahlt werden.
- Fristenkongruenz: Finanzielle Mittel müssen mit den gleichen Fristen zur Verfügung stehen, wie sie im Unternehmen auch gebunden sind.
- Gruppenfertigung: Mischform der Werkstatt- und der Fließfertigung. Die Maschinen und Arbeitsplätze werden gemäß den notwendigen Verrichtungen zu sogenannten Funktionsgruppen zusammengefasst, innerhalb einer Gruppe erfolgt die Anordnung nach dem Bearbeitungsablauf.
- Investition: Bei einer Investition wird Kapital für unternehmerische Zwecke verwendet. Ziel ist es, das Endvermögen der Kapitalgeber zu erhöhen, d. h. aus der Investition erwarten Kapitalgeber eine Rendite.
- Konditionenpolitik: Gesamtheit aller Entscheidungen, die die Produktpreise sowie die damit verbundenen Bezugsbedingungen betreffen. Die Konditionenpolitik untergliedert sich insbesondere in Preis-, Rabatt- und Kreditpolitik sowie in Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Personalfreistellung: Durch Personalfreistellung werden personelle Überdeckungen in quantitativer, qualitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht beseitigt.
- Produktpolitik: Art- und mengenbezogene Gestaltung des Absatzprogramms eines Unternehmens inkl. der damit angebotenen Zusatzleistungen. Die Produktpolitik untergliedert sich im Wesentlichen in das Produktprogramm und die Produktgestaltung.
- Programmplanung: Die Programmplanung legt fest, welche Produkte in welchen Mengen in einem Unternehmen hergestellt werden sollen.
- Vergleichsrechnung: Hierbei werden verschiedene betriebliche Größen oder Vorgänge eines Unternehmens einander gegenübergestellt.
- Werkstattfertigung: Verrichtungsorientierte Organisation der Fertigung und Gegenstück der Fließfertigung. Gleichartige Arbeitsverrichtungen werden zu einer fertigungstechnischen Einheit zusammengefasst.