Bilanz, Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung – schwirrt Ihnen manchmal der Kopf von so vielen Fachwörtern? Keine Sorge, im Grunde ist alles weniger kompliziert, als es zunächst aussieht. Am besten Sie machen sich vorerst mit den wichtigsten Begriffen und Zusammenhängen vertraut, denn betriebswirtschaftliches Grundwissen gehört heutzutage auch für Assistentinnen einfach dazu.
Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses
Kaufleute und Gewerbetreibende müssen laut Handels- und Steuergesetzen einmal jährlich einen Jahresabschluss erstellen. Ziel des Abschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu ermitteln und all diejenigen, die ein berechtigtes Interesse am Unternehmen haben, so z. B. die Kapitalgeber (Eigentümer bzw. Banken), die Gläubiger (Lieferanten), Arbeitnehmer und den Staat über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu informieren.
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Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist geregelt, aus welchen Bestandteilen der Jahresabschluss für unterschiedliche Rechtsformen zu bestehen hat. So müssen Einzelkaufleute und Personengesellschaften eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) erstellen. Der Jahresabschluss einer AG und einer GmbH umfasst zusätzlich einen Anhang mit detaillierten Erläuterungen. Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften einen Lagebericht erstellen.
Übrigens: Einzelfirmen, die nicht am Kapitalmarkt orientiert sind, deren Umsatz in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht über 500.000 Euro und deren Gewinn nicht über 50.000 Euro liegt, dürfen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) seit 2009 auch eine Einnahme-Überschussrechnung vorlegen.
Wann und wie oft muss die Bilanz erstellt werden?
Der Jahresabschluss mit der Bilanz muss bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit und zum Ende eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt werden. Die Aufstellung muss in deutscher Sprache und in Euro erfolgen. Das Geschäftsjahr umfasst zwölf Monate und kann vom Kalenderjahr abweichen.
Was sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung?
Die Bilanz zeigt das Betriebsvermögen bzw. das Eigenkapital zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. Stand 31.12.). Hier werden Vermögen und Schulden des Unternehmens aufgestellt sowie das daraus resultierende Eigenkapital.
Im Rahmen der doppelten Buchführung wird neben der Bilanz gleichzeitig eine Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) erstellt. Diese zeigt die Aufwendungen und Erlöse eines bestimmten Zeitraums (des aktuellen Abschlussjahres).
Bei der doppelten Buchführung findet so eine zweifache Gewinnermittlung statt. Einmal durch die G+V und einmal durch den Betriebsvermögensvergleich am Anfang und Ende des Wirtschaftsjahres in der Bilanz. Die doppelte Buchführung, die bei bilanzierenden Unternehmen zum Einsatz kommt, bedeutet nicht, dass Sie die Buchführung doppelt machen müssen. Vielmehr besteht jeder Buchungsvorgang aus zwei Einzelbuchungen, eine im Soll und eine im Haben.