Neun Jahre liegt die letzte DIN-5008-Reform nun schon zurück. Da wurde es – frei nach dem Motto „nach der Reform ist vor der Reform“ – Zeit, dass sich der Normenausschuss „Informationstechnik und Anwendungen“ einmal wieder mit den Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung auseinandersetzte. Das Ergebnis dieser Anpassungsrunde ist am 1. März 2020 erscheinen.
DIN-5008-Reform 2020: Moderate Änderungen
Im Vergleich zur letzten, sehr umfangreichen DIN-5008-Reform von 2011 fallen die Änderungen dieses Mal moderater aus. Zwar wurden neue Themen der Textverarbeitung aufgenommen, etwa „Besondere Schreiben“, aber die Regeln sind oft noch wenig detailliert und geben eher einen Fingerzeig, in welche Richtung sich die DIN 5008 in Zukunft entwickeln wird.
DIN 5008: Das ist neu!
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, fassen wir Ihnen alle Änderungen, die für die Assistenz relevant sind, in einem übersichtlichen Dossier zusammen. Außerdem versuchen wir eine Einschätzung, ob die jeweilige Anpassung eine hohe oder niedrige Bedeutung für Ihre Arbeit haben wird.
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Ist die DIN 5008 überhaupt nötig?
Die DIN 5008 regelt die Gestaltung von Texten sowie den Aufbau und die Gestaltung von Briefvordrucken und -vorlagen. Damit ist diese Norm aus der modernen Büroarbeit nicht wegzudenken. Die DIN 5008 beantwortet zum Beispiel Fragen wie:
- Wann ist ein Geschäftsbrief gut lesbar und übersichtlich?
- Wie schafft man Überblick in langen Texten?
- Wie sollte das Adressfeld aufgebaut sein?
- Gibt es Regelungen für die Anschrift?
- Wie bauen Sie Tabellen oder Präsentationen so auf, dass Informationen schnell zu verarbeiten sind?
In der DIN 5008 geht es also nicht nur um Ihre Korrespondenz, um die Gliederung von Telefonnummern oder um die Frage, ob nach der Betreffzeile eine Leerzeile steht oder doch zwei. Vielmehr stellt die Norm den Versuch dar, ein Regelwerk für möglichst viele verschiedene Schriftstücke, die in einem Unternehmen anfallen, zu schaffen.