Seit Dezember 2018 ist eine diskriminierungsfreie Anrede von Intersexuellen nicht mehr nur eine Frage von Respekt und Höflichkeit, sie hat auch eine rechtliche Grundlage. Mit der Änderung des Personenstandsrechts wurde eine offizielle dritte Geschlechtskategorie neben weiblich und männlich geschaffen. Für die Gleichberechtigung ist das ein großer Fortschritt, doch in der Korrespondenzpraxis wirft es ungeahnte Schwierigkeiten auf: Wie sprechen Sie Intersexuelle in Briefen und E-Mails eigentlich an?
Viele der bekannten Formulierungen der gendergerechten Sprache helfen da nicht weiter. „Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ geht z. B. nicht, denn damit sind Menschen ausgeschlossen, die sich nicht eindeutig als Frauen oder Männer fühlen. Und was machen Sie, wenn Sie eine intersexuelle Person direkt ansprechen wollen? „Liebe Frau Brenner“ kann genauso unpassend sein wie „Lieber Herr Brenner“. Wir haben für Sie recherchiert und geben Ihnen Tipps für eine diskriminierungsfreie Anrede des dritten Geschlechts in Ihrer Korrespondenz.
Das neue Personenstandsrecht: Eintrag „divers“ im Geburtenregister möglich
Drittes Geschlecht, intersexuell, divers – mit diesen Wörtern sind Menschen gemeint, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen. Vor dem Gesetz existierten sie bis vor Kurzem lediglich als Leerstelle: Im Geburtenregister gab es die Einträge „weiblich“ oder „männlich“, für Intersexuelle bestand nur die Möglichkeit, den Eintrag offen zu lassen. Im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, diese Praxis sei diskriminierend und verfassungswidrig, und forderte die Gesetzgebung auf, Abhilfe zu schaffen. Im Dezember 2018 wurde das Personenstandsrecht geändert und seitdem gibt es im Geburtenregister eine dritte Option für den Geschlechtseintrag: Intersexuelle sind nicht mehr nur nicht „weiblich“ und nicht „männlich“, sondern „divers“ – so die offizielle Bezeichnung des dritten Geschlechts.
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Wo gibt’s Empfehlungen für die Anrede von Intersexuellen?
Dass Sie Intersexuelle in Ihrer Korrespondenz angemessen ansprechen, gebietet schon der Anstand. Für Ihr Unternehmen hat das Thema aber auch eine juristische Komponente, denn wer sich aufgrund des Geschlechts sprachlich diskriminiert fühlt, kann rechtlich dagegen vorgehen. Jede Menge gute Gründe also für geschlechtergerechte Formulierungen, die wirklich alle ansprechen. Nur: Wie können die in der Geschäftskorrespondenz aussehen? Offiziell anerkannte Schreibweisen gibt es noch nicht. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich bislang mit Empfehlungen zurückgehalten. Im November 2018 hieß es, man wolle die Entwicklung beobachten und nicht durch frühzeitige Festlegungen eine Richtung vorgeben.
Praxistaugliche Empfehlungen hat stattdessen die Bundesvereinigung Trans* e. V. (BVT*) parat. Sie setzt sich für die gesellschaftliche Anerkennung vielfältiger Geschlechtsidentitäten ein und hat bereits Anfang 2017 die Broschüre Geschlechtliche Vielfalt im Öffentlichen Dienst herausgegeben, die hilfreiche Tipps für eine diskriminierungsfreie Sprache im Alltag enthält.
Nachfragen hilft
Der wichtigste Ratschlag der BVT* lautet: Orientieren Sie sich im Zweifelsfall daran, was sich die angesprochene Person wünscht. Wann immer Sie die Möglichkeit haben, fragen Sie nach! Eine Person, die sich als divers identifiziert, fühlt sich vielleicht dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht näher. Dementsprechend wird sie die Anrede „Herr“ oder „Frau“ und die entsprechenden Pronomen „er/sie“ bzw. „sein/ihr“ bevorzugen. Manche Intersexuelle wünschen sich aber auch eine geschlechtsneutrale Ansprache.
Keine Sorge, Ihre freundliche Nachfrage wird sicher nicht als Zeichen peinlicher Unwissenheit verstanden. Vielmehr zeigen Sie Respekt, indem Sie sich mit den unterschiedlichen Geschlechteridentitäten beschäftigen. Also, scheuen Sie sich nicht, Ihrem Schreiben eine kurze E-Mail vorwegzuschicken, oder, noch besser: Greifen Sie zum Telefonhörer! Geht es um eine Person aus Ihrem Unternehmen, sprechen Sie sie direkt an.
Wichtige Arbeitshilfen zum Thema Geschäftskorrespondenz:
Intersexuelle Einzelpersonen im Brief ansprechen
Nicht immer können Sie diese Frage vorher klären. Dann müssen Sie sich in Ihrem Brief oder Ihrer E-Mail selbst für eine neutrale Formulierung entscheiden, die das Geschlecht divers mit einschließt. Ganz einfach ist das noch bei der Adresse im Briefkopf. Hier lassen Sie „Frau“ und „Herr“ weg und schreiben nur den Vor- und Nachnamen:
Kim Brenner
Gartenstraße 20
20253 Hamburg
Schwieriger wird es bei der Anrede. Es ist vielleicht verlockend, eine klare Formulierung zu umschiffen, indem Sie einfach „Hallo“ schreiben. Doch in der Geschäftskorrespondenz haben solche umgangssprachlichen Anreden in der Regel nichts zu suchen. Auch die BVT* rät davon ab, intersexuelle Menschen so anzusprechen. Stattdessen wird empfohlen, eine höfliche Anredeformel mit dem Vor- und Nachnamen zu kombinieren. Sie können z. B. schreiben:
Guten Tag, Kim Brenner, …
Und wie sieht es mit anderen gängigen Begrüßungsformeln wie „Sehr geehrte“ oder „Liebe“ aus? Auch die können Sie problemlos verwenden – Sie müssen sie nur ein klein wenig für die Ansprache von Intersexuellen modifizieren, z. B. mit dem Gendersternchen, auch Genderstar genannt. Die BVT* schlägt vor, die geschlechtsspezifische Endung einfach durch den Stern zu ersetzen:
Sehr geehrt* Kim Brenner, …
Lieb* Kim Brenner, …
Häufig wird auch das Gendersternchen oder der Unterstrich, der sogenannte Gendergap (vom englischen gap = Leerstelle), zwischen die weibliche und die männliche Endung gesetzt:
Sehr geehrte*r Kim Brenner, …
Liebe_r Kim Brenner, …
Ob Sie sich in der geschlechtsneutralen Schreibweise für den Genderstar oder den Gendergap entscheiden, ist für viele eine Geschmacksfrage. Das Sternchen wird häufig als schöner empfunden, weil es den Lesefluss weniger stört – das dürfte auch der Grund dafür sein, dass es weiter verbreitet ist.
Auch einige öffentliche Verwaltungen bevorzugen mittlerweile den Genderstar, so etwa die Stadt Hannover, die ein Faltblatt mit Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache herausgegeben hat. Aber Achtung: Staatliche Institutionen sind eigentlich an die amtliche Rechtschreibung gebunden, und nach deren Regeln sind Schreibweisen mit Gendersternchen oder Gendergap nicht korrekt. Wenn Sie selbst in einer Schule oder einer Behörde arbeiten, können Sie dem Beispiel der Hannoveraner also nicht ohne Weiteres folgen.
Extratipp: Was ist eigentlich mit er/sie und sein/ihr? Auf eine Person des dritten Geschlechts, von der Sie nicht wissen, welche Form sie bevorzugt, können Sie nicht mit diesen Pronomen Bezug nehmen. Die BVT* rät, stattdessen den vollen Namen zu schreiben, z. B.: „Den Eröffnungsvortrag wird Kim Brenner halten. … Zum Schluss der Veranstaltung wird Kim Brenner (statt: er oder sie) Fragen beantworten.“
Wie sprechen Sie eine Personengruppe diskriminierungsfrei an?
Auch wenn Sie an einen größeren Personenkreis, etwa an Ihr Unternehmensteam schreiben, sollten Sie das dritte Geschlecht nicht ausschließen. Doppelformulierungen wie „Liebe Kolleginnen und Kollegen“ oder das große Binnen-I („Liebe KollegInnen“) scheiden deshalb aus, denn sie sprechen nur Frauen und Männer an. Die BVT* empfiehlt stattdessen auch in diesen Fällen das Gendersternchen oder den Gendergap:
Liebe Kolleg*innen, …
Liebe Kolleg_innen, …
Liebe Kolleg:innen, …
Extratipp: Sicher sind Ihnen schon Texte begegnet, in denen ausschließlich die männliche Form verwendet und dann in einer Fußnote klargestellt wird, dass alle Geschlechter gemeint sind. Für bestimmte Textarten mag diese Lösung praktikabel sein, und immerhin zeigt man damit, dass das Thema als solches erkannt wurde. Doch für Ihre Korrespondenz, mit der Sie Menschen persönlich ansprechen möchten, ist sie untauglich. Nur „mitgemeint“ zu sein, gibt vielen Menschen das Gefühl, als Person nicht für voll genommen zu werden.
Werden Sie kreativ!
Sie können Personengruppen auch geschlechtsneutral adressieren, indem Sie geschlechtsspezifische Wörter ganz vermeiden und stattdessen neutrale Begriffe verwenden:
Liebe Mitarbeitende, …
Allerdings empfinden viele Menschen solche Partizipien als etwas steif. Besser ist es, wenn Sie versuchen, andere geschlechtsneutrale Wörter zu finden, die zu Ihrer Zielgruppe und zum Anlass passen:
Liebes Vertriebsteam, …
Liebes Kollegium, …
Liebe Lehrkräfte, …
Werden Sie ruhig ein bisschen kreativ! Das ist ja das Schöne, wenn es noch keine etablierten Regeln gibt: Sie haben die Freiheit, verschiedene Möglichkeiten auszuprobieren. Haben Sie weitere Ideen für Anredeformen, die Intersexuelle nicht diskriminieren? Wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge in den Kommentaren unter diesem Beitrag!