Kommt es öfter vor, dass Sie einen Brief ins Ausland adressieren müssen? Dann ist es wichtig, dass Sie die Auslandsanschrift korrekt angeben, damit Ihr Schreiben auf dem langen Postweg so schnell wie möglich befördert wird. Die DIN 5008 legt Regeln für die Beschriftung von Briefen ins Ausland fest, die auf den Bestimmungen der Deutschen Post beruhen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, einige weitergehende Hinweise der Post zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, und geben Beispiele zur Orientierung.
Regeln der DIN 5008 für die Auslandsanschrift
Wenn Sie geschäftliche Briefe ins Ausland adressieren, sollten Sie sich in erster Linie an der DIN 5008 orientieren. Die Norm macht für die Auslandsanschrift folgende Vorgaben:
- Ort: Schreiben Sie den Ort der Empfängeranschrift in lateinischer Schrift mit Großbuchstaben und arabischen Ziffern. Wenn möglich, geben Sie den Ortsnamen in der Sprache des Ziellandes an. Schreiben Sie also z. B. Milano statt Mailand, Warszawa statt Warschau oder Strasbourg statt Straßburg.
- Land: Das Bestimmungsland schreiben Sie ebenfalls in lateinischer Schrift mit Großbuchstaben, und zwar in die letzte Zeile der Auslandsanschrift. Laut der Deutschen Post können Sie den Landesnamen auf Deutsch, Französisch oder Englisch angeben. Dagegen verlangt die DIN 5008 die Angabe ausschließlich auf Deutsch. Wir empfehlen, dass Sie sich an die Norm halten.
- Sonstige Adressbestandteile: Alle weiteren Bestandteile der Auslandsanschrift, wie z. B. die Empfängerbezeichnung, Straße oder Postfachangabe, können Sie laut DIN 5008 so schreiben, wie es im Bestimmungsland üblich ist. Orientieren Sie sich dabei am besten an den Angaben Ihres ausländischen Korrespondenzpartners, sofern Ihnen ein vorausgegangenes Schreiben vorliegt.
Adressen im Ausland schreiben Sie gemäß DIN 5008 – ebenso wie Inlandsanschriften – ohne Leerzeilen zwischen den einzelnen Bestandteilen.
Die früher üblichen Länderkennzeichen, wie FR für Frankreich, IT für Italien oder CH für die Schweiz, dürfen Sie nach DIN 5008 nicht mehr verwenden, wenn Sie Briefe ins Ausland adressieren. Die Deutsche Post führt dazu aus, dass die Kürzel 1999 offiziell abgeschafft wurden, weil sie immer wieder zu Sortierungsproblemen und Versandverzögerungen führten. Die Nennung des Bestimmungslandes in der letzten Zeile der Auslandsanschrift ist laut Post heute ausreichend.
Beispiele für Auslandsanschriften
Orientieren Sie sich an den folgenden Beispielen, um Ihre Briefe ins Ausland korrekt nach DIN 5008 zu beschriften. Wir zeigen Ihnen Auslandsanschriften für Österreich, die Schweiz, Frankreich und Großbritannien.
Brief ins Ausland adressieren: Österreich
Herrn Rechtsanwalt
Johannes Klinser
Neuthaler Gasse 14
1160 WIEN
ÖSTERREICH
Brief ins Ausland adressieren: Schweiz
Birchler & Kehrli AG
Frau Dr. Eva Kehrli
Hofererstraße 40–46
8800 THALWIL
SCHWEIZ
Brief ins Ausland adressieren: Frankreich
Madame
Veronique Lebichot
44 Rue du Logis
54300 LUNEVILLE
FRANKREICH
Brief ins Ausland adressieren: Großbritannien
Mr David Hogan
36 Gore Road
BRISTOL
BSL8 7GK
GROSSBRITANNIEN
Was Sie noch beachten sollten, wenn Sie Briefe ins Ausland beschriften
Schicken Sie einen Brief in ein Land, in dem eine andere Schrift als die lateinische verwendet wird, z. B. nach China oder Japan? Dann beherzigen Sie folgenden Tipp der Deutschen Post: Schreiben Sie die Auslandsanschrift zusätzlich in den landesüblichen Schriftzeichen, damit Ihre Sendung auch im Bestimmungsland schnell weiterbefördert werden kann.
Vermerke und Zusätze zur Adresse im Ausland, etwa Vorausverfügungen für den Fall der Unzustellbarkeit, schreiben Sie laut DIN 5008 in die Zusatz- und Vermerkzone des Anschriftenfelds. Auch die Rücksendeangabe, also Ihre eigene Anschrift, gehört gemäß der Norm dorthin. Nähere Informationen dazu sowie zur Positionierung der Anschrift auf dem Briefbogen finden Sie im sekretaria-Artikel zum Anschriftenfeld.
Vergessen Sie in der Rücksendeangabe nicht, Ihr eigenes Land dazu zu schreiben. Bedenken Sie aber, dass Ihr Brief im Fall einer Rücksendung zuerst von der Postgesellschaft im Ausland bearbeitet wird – daher sollten Sie den Landesnamen in der Sprache des Empfängerlandes angeben. Schreiben Sie also beispielsweise „Germany“ oder „Allemagne“ statt „Deutschland“.
Wichtig für Vorausverfügungen: Formulieren Sie auch diese in einer Sprache, die im Bestimmungsland bekannt ist, am besten also in der offiziellen Landessprache. Auf einen Brief ins englischsprachige Ausland schreiben Sie beispielsweise „If undeliverable return to sender“ statt „Wenn unzustellbar, zurück an Absender“. Die Deutsche Post warnt nämlich: Ohne landesgerechte Vorausverfügung kann es passieren, dass die Postgesellschaft im Empfängerland Ihren Brief nicht zurücksendet, wenn er vor Ort nicht zugestellt werden kann.
Extratipp: Alle Informationen zum Versand von Briefen ins Ausland mit der Deutschen Post – inklusive Tarifen, Zusatzservices und Zollbestimmungen – finden Sie in der umfangreichen Broschüre Internationaler Briefversand, die die Post online zum Download zur Verfügung stellt.
Briefe reisen als Priority-Sendung am schnellsten ins Ausland
Im Zeitalter des globalisierten Post- und Warenverkehrs mag der kleine blaue Luftpost-Aufkleber veraltet anmuten. Er hat aber noch immer seine Berechtigung. Die Deutsche Post befördert Ihren Brief nämlich nur dann auf dem schnellsten Weg ins Ausland, wenn er als sogenannte Priority-Sendung markiert ist. Anderenfalls wählt sie nach eigenen Angaben den wirtschaftlichsten, also kostengünstigsten Beförderungsweg. Das gilt nicht nur für Sendungen nach Übersee, also in die USA oder nach Australien, sondern auch innerhalb Europas.
Um Ihren Brief ins Ausland als Priority-Sendung zu deklarieren, können Sie den bekannten blauen Aufkleber verwenden, den Sie z. B. in Postfilialen oder im Onlineshop der Deutschen Post bekommen. Oder Sie setzen gut sichtbar und in Großbuchstaben den Vermerk „PRIORITY – PRIORITAIRE“ auf den Briefbogen bzw. den Umschlag. Laut der Deutschen Post können Sie die Wörter z. B. handschriftlich auf dem Umschlag unter der Auslandsanschrift oder auf einem Fensterumschlag oberhalb des Anschriftfensters platzieren. Professioneller wirkt die maschinenschriftliche Angabe auf dem Briefbogen. Die DIN 5008 macht keine Angaben zur Position des Priority-Vermerks auf dem Briefbogen. Wir empfehlen, ihn in eine eigene Zeile der Zusatz- und Vermerkzone zu schreiben, und zwar gemäß Empfehlung der Deutschen Post in Fettschrift. Aber Achtung: Die oberste Zeile der Zusatz- und Vermerkzone ist für die Rücksendeangabe reserviert. Der Priority-Vermerk muss also darunter stehen.
Fazit: Mit DIN-Regeln und Tipps der Post kommt Ihr Brief im Ausland an
Halten Sie sich unbedingt an die Regeln der DIN 5008, wenn Sie einen Brief ins Ausland adressieren. Damit erfüllt Ihr Schreiben die Grundvoraussetzungen für eine reibungslose Zustellung. Zusätzlich sollten Sie die weitergehenden Tipps der Deutschen Post beachten, um z. B. Verzögerungen im Fall einer Rücksendung zu vermeiden. Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr Geschäftsbrief auf dem schnellsten Weg ins Ausland befördert wird, deklarieren Sie ihn vorschriftsmäßig als Priority-Sendung.