Arbeitsrecht: Alles von Einstellung bis Kündigung

Irrtümer im Arbeitsrecht
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Grundkenntnisse im Arbeitsrecht braucht heutzutage fast jede Sekretärin und Assistentin. In kleinen Unternehmen verwalten Sie neben vielen anderen Dingen oft auch die Personalakten, koordinieren Weiterbildungsmaßnahmen und pflegen die Urlaubslisten. In großen Unternehmen sind Sie vielleicht direkt in der Personalabteilung als Personalassistentin angestellt oder aber Sie haben in Ihrer Abteilung mit einem schlimmen Fall von Mobbing zu tun. In all diesen Fällen brauchen Sie Ihr Wissen im Arbeitsrecht, um Ihre Aufgaben sicher und im Sinne des Unternehmens zu erledigen.

Das Arbeitsrecht ist wesentlich für alle, die in irgendeiner Form mit dem Personalmanagement zu tun haben. Welche Aufgabenbereiche noch dazu gehören, lesen Sie in unserer gleichnamigen Rubrik.

Vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung

Schon bevor es überhaupt zu einem Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer kommt, spielen rechtliche Fragen eine bedeutende Rolle. Denn bereits bei der Gestaltung einer Jobanzeige und bei Absageschreiben an Bewerber müssen Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beachten (mehr dazu lesen Sie in unserer Rubrik Bewerbermanagement). Und hat Ihr Chef dann den perfekten neuen Kollegen oder die perfekte neue Kollegin gefunden, geht es mit den arbeitsrechtlichen Fragen erst richtig los. Denn letztlich begleiten sie das gesamte Arbeitsverhältnis.

Das beginnt beim Arbeitsvertrag bei der Einstellung, geht über wesentliche Arbeitnehmerrechte wie die Beteiligung des Betriebsrats oder Personalrats, Elternzeit oder Teilzeitanspruch bis hin zu einer Abmahnung und letztlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung mit allen Anforderungen durch den Kündigungsschutz oder durch einen Aufhebungsvertrag (mit oder ohne Abfindung). Auch komplexe Aufgaben fallen darunter, etwa eine Arbeitnehmerentsendung oder Fragen des Arbeitsschutzes.

Noch mehr Abwechslung entsteht durch die ständigen Änderungen, denen das Arbeitsrecht unterliegt. Nicht nur Gerichte beschäftigen sich oft mit Entlassungen und Formulierungen in Arbeitszeugnissen, auch der Gesetzgeber lässt sich ständig etwas Neues einfallen, wie die Regelungen zum Mindestlohn oder zur Leiharbeit zeigen.

Tipp: In entscheidenden Fragen sind Sie und Ihr Chef gut beraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Der Rat einer kompetenten Kanzlei verhindert, dass Ihr Chef als Arbeitgeber in teure Fallen tappt, etwa bei Kündigung und Abfindung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag. Hier hält das Arbeitsrecht viele Fallen bereit, die für Laien kaum durchschaubar sind.

Ein Thema, das Sekretärinnen besonders oft beschäftigt, ist das Arbeitszeugnis. Denn oft obliegt es Ihnen, dafür zu sorgen, dass rechtzeitig alle Informationen für das Zeugnis vorliegen, dass es sauber und ordendlich erstellt und rechtlicht einwandfrei zugestellt wird. Und selbst dann ist Streit nicht ausgeschlossen, denn um nichts streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer so oft vor Gericht wie um das Arbeitszeugnis. Zu diesem wichtigen Bereicht haben wir daher für Sie eine eigene Rubrik erstellt.

Wesentliche Arbeitnehmerrechte im Arbeitsrecht

Was darf mein Chef? Was darf ich als Arbeitnehmer? Wer im Arbeitsverhältnis welche Rechte und Pflichten hat, ist in den Unternehmen oft umstritten. Darf der Vorgesetzte einen bereits genehmigten Urlaub einfach so wieder streichen? Oder verlangen, dass ich auch nach Feierabend erreichbar bin? Und überhaupt Feierabend: Wie viele Überstunden sind erlaubt – und wie werden diese dann abgegolten? Was ist Arbeitszeit – und was Pausenzeit? Es sind solche Fragen, die immer wieder für Streit sorgen und oft genug erst letztinstanzlich vom Bundesarbeitsgericht beantwortet werden können.

In vielen Unternehmen ist auch die Frage der betrieblichen Mitbestimmung heikel. Ab wann ist die Wahl eines Betriebsrats zulässig? Welche Rechte hat ein vorhandener Betriebsrat? Und welche nicht? Wenn hier Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretung nicht mit-, sondern gegeneinander arbeiten, kann dass ganze Betriebe lahmlegen. Dann ist es wichtig, die Gesetze zu kennen, oft reicht schon ein Hinweis auf einen entsprechenden Paragrafen oder ein ergangenes Urteil, um für Klarheit zu sorgen.

Auf sekretaria finden Sie viele nützliche Artikel, die Ihnen erläutern, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmerin haben und welche Bestimmungen das Arbeitsrecht allgemein im Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorsieht. Wer gut informiert ist, kann unsachliche Argumente leicht entkräften und damit Konflikte entschärfen.

Besondere Arbeitnehmergruppen

Für einige Mitarbeiter müssen Sie in der täglichen Personalarbeit besondere arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Zu nennen sind hier vor allem Auszubildende oder Schüler, die Ihr Unternehmen als Aushilfen beschäftigt. Oft liegt hier der Teufel im Detail.

Eine schwangere Arbeitnehmerin etwa ist durch das Mutterschutzgesetz vom Beginn ihrer Schwangerschaft an geschützt, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder nicht. Allerdings kann der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nur erfüllen, wenn er Kenntnis von der Schwangerschaft hat. Daher ist es sinnvoll, dass die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung dem Arbeitgeber mitteilt. Die gesetzliche Vorschrift ist eine Selbstbestimmung, d. h., es besteht für die Arbeitnehmerin keine Verpflichtung, dem Arbeitgeber sofort von der Schwangerschaft Mitteilung zu machen. Sie kann die Schwangerschaft verschweigen oder sie zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben. Sie muss dies aber spätestens dann tun, wenn sie Rechte aus dem MuSchG geltend machen will.