Betriebsferien – das müssen Sie wissen

Betriebsferien – das müssen Sie wissen
© eyetronic / fotolia.com

Im Juni herrscht in Ihrem Unternehmen traditionell Auftragsflaute, aber im August brummt der Laden? Dann kann es sein, dass sich die Geschäftsführung dafür entscheidet, Betriebsferien einzuführen. Dann stehen einerseits die Bänder still, wenn ohnehin wenig zu tun ist, und auf der anderen Seite sind alle Mitarbeiter an Bord, wenn viel Arbeit zu erledigen ist. Allerdings gibt es einige Klippen, die ein Unternehmen vorher umschiffen muss – so muss etwa der Betriebsrat angehört und eine Betriebsvereinbarung getroffen werden. Und nicht zuletzt gilt es, Ihre Geschäftspartner zu informieren. Eine Vorlage bietet der Mustertext aus unserem Download.

Während der Betriebsferien gehen alle oder zumindest die meisten Mitarbeiter des Unternehmens gleichzeitig in den Urlaub. An diesen Tagen wird im gesamten Haus also nicht gearbeitet. Ob und wann diese Ruhephase stattfindet, bestimmt die Geschäftsführung.

Der Arbeitgeber entscheidet …

Notfalls hat die Einführung von Betriebsferien Vorrang vor den individuellen Wünschen der Angestellten. Allerdings müssen dann dringende betriebliche Belange vorliegen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen. Ist beispielsweise absehbar, dass im Juli Auftragsflaute herrschen wird, während die Bestellbücher im September erfahrungsgemäß voll sind, ist die Einführung von Betriebsferien sinnvoll. Ein Arbeitgeber stellt damit sicher, dass ihm nicht in einer Hochphase Mitarbeiter fehlen, weil sie ausgerechnet dann ihren Jahresurlaub genommen haben.

… doch die Angestellten dürfen mitreden

In jedem Fall müssen die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander abgewogen werden. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, ist die Geschäftsführung verpflichtet, diesen in die Entscheidung einzubeziehen. Die Regelungen müssen dann in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden.

Betriebsferien: Urlaubszwang ohne Ausnahme?

Für Sie und Ihre Kollegen bedeuten die Betriebsferien: Sie müssen im vorgesehenen Zeitraum Urlaub nehmen, es sei denn, es liegt ein begründeter Ausnahmefall vor. Ist der Urlaub jedoch für Sie zumutbar und entscheiden Sie sich trotzdem, ihn zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen, dann steht Ihnen für die Dauer der Betriebsferien kein Lohn zu. Im Normalfall haben die Betriebsferien keine Auswirkungen auf das Gehalt. Der Lohn wird – wie beim Urlaub üblich – weitergezahlt.

Benachrichtigen Sie Ihre Kollegen

Damit sich alle Angestellten in Ihrem Unternehmen darauf einstellen können, ist es wichtig, dass Sie die Betriebsferien rechtzeitig ankündigen. Nichts ist ärgerlicher für Ihre Kollegen als eine kurzfristige Mitteilung zu einem Zeitpunkt, an dem die besten Reiseangebote bereits vergeben sind. Verfassen Sie deshalb einen Rundbrief an alle Mitarbeiter, sobald feststeht, wann die Betriebsferien stattfinden.

An wen wenden sich die Kunden während des Betriebsurlaubs?

Genauso wichtig ist die Information für die Kunden Ihres Unternehmens. Sie sollten ca. einen Monat vorher davon in Kenntnis gesetzt werden, dass bei Ihnen in dieser Zeit niemand zu erreichen ist. Dabei müssen sie natürlich vor allem erfahren, wie lange die Arbeit ruht. Bestenfalls können Sie zusätzlich aber auch einen Bereitschaftsdienst benennen, an den sie sich in dringenden Fällen wenden können. Geben Sie dann unbedingt eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit an. Es ist nicht immer möglich, auch den Namen eines Ansprechpartners zu nennen, denn in vielen Unternehmen teilen sich mehrere Mitarbeiter den Bereitschaftsdienst. Nehmen Sie ca. zwei Wochen vor Beginn der Betriebsferien einen weiteren Hinweis in die Signatur Ihrer E-Mails auf. So werden Ihre Kunden regelmäßig an die Ruhezeit erinnert.

Mustertext im Download

Fehlen Ihnen die Ideen für das Rundschreiben an Ihre Kunden? Wie Sie die Betriebsferien ankündigen können, zeigt unser Musterbrief.