Kommt Ihnen an diesem Satz etwas seltsam vor: “Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Montag, den 15.06.2015”? Unsere Leserin Lina K. steht vor einem Rätsel. Zwar verwenden die meisten Menschen bei Wochentagen mit Datumsangabe das Wörtchen “den”. Aber ist es hier nicht fehl am Platz? Normalerweise stehen doch beide Bestandteile im selben Fall. Dann müsste es heißen: “am Montag, dem 15.06.2015”. Beißen Sie sich an diesem Rechtschreibproblem nicht die Zähne aus! Wir haben es für Sie und Lina K. gelöst. Es handelt sich um einen Ausnahmefall. Beide Schreibungen sind möglich. Wissen Sie auch warum?
Welche Schreibweise für Wochentag mit Datum?
Lina K. aus Bad Schwartau fragt: “Bei Zeitangaben mit Wochentag und Datum stolpere ich immer wieder über die Schreibweise. Die meisten Menschen verwenden zwei unterschiedliche Fälle und schreiben beispielsweise: ‘Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Montag, den 15.06.2015.’ Aber müsste hier nicht zweimal der Wemfall verwendet werden, also ‘am Montag, dem 15.06.2015’?”
Ein Sonderfall: die Apposition mit Datumsangabe
sekretaria empfiehlt: Grundsätzlich haben Sie natürlich recht. Bei dem Zusatz “den 15.” bzw. “dem 15.” handelt es sich um eine Beifügung, ein sogenanntes substantivisches Attribut oder eine Apposition. Diese muss in der Regel im gleichen Fall stehen wie das Hauptwort (Substantiv), auf das sie sich bezieht. Allerdings stellt die Datumsangabe eine Ausnahme dar. Hier kann die Apposition sowohl im Wemfall (Dativ) als auch im Wenfall (Akkusativ) stehen. Im genannten Satz ist “Montag” das Hauptwort, auf das sich die Apposition bezieht. Es steht im Dativ. Trotzdem kann für die Apposition mit der Datumsangabe auch der Akkusativ verwendet werden. Denn bei „am Dienstag, den 25.06.20XX“ handelt es sich um eine Mischbildung, die zwar nicht unumstritten, aber in der Geschäftskorrespondenz üblich ist und eine Reihung darstellt. Richtig sind also beide Varianten: “am Montag, dem 15.06.2015” und “am Montag, den 15.06.2015”
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