Getrennt- und Zusammenschreibung – machen Sie’s richtig!

Groß- und Kleinschreibung
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Auch Jahre nach ihrer Einführung sorgt sie noch immer für Verwirrung: die neue Rechtschreibung. In vielen Fällen ist nicht klar, was nun die Ausnahme und was die Regel ist. Vor allem bei der Getrennt- und Zusammenschreibung ist die Suche nach der korrekten Formulierung oft ein Glücksspiel. Ein Beispiel? Das Wort “getrennt schreiben” wird getrennt geschrieben. Müsste dann das Gegenteil nicht “zusammen schreiben” heißen? Leider nicht. Richtig ist: “zusammenschreiben”. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Wir verraten Ihnen einige wichtige Regeln für die Getrennt- und Zusammenschreibung.

Verb und Verb gesellt sich gern: “einkaufen fahren”

Eine der einfachsten Zusammensetzungen ist die von zwei Tätigkeitswörtern bzw. Verben, wie “lesen lernen” oder “einkaufen fahren”. Sie werden in der Regel auseinandergeschrieben. Eine Ausnahme stellen allerdings Verbindungen mit den Verben “lassen” oder “bleiben” dar. Sie haben oft eine übertragene Bedeutung. Der Ausdruck “hängen lassen” z. B. kann nicht nur wörtlich verstanden werden, sondern auch im Sinne von “jemanden im Stich lassen”. In solchen Fällen ist Getrennt- und Zusammenschreibung gleichermaßen möglich. Wenn Sie sich jedoch nicht unnötig den Kopf zerbrechen wollen, folgen Sie am besten der Dudenempfehlung und schreiben auch diese Wörter getrennt. Damit machen Sie nichts falsch.

Extratipp: Anders verhält es sich bei dem Wort “kennenlernen”. Auch hier sind zwar beide Varianten möglich, der Duden empfiehlt aber die Zusammenschreibung.

Die Zusammensetzung aus Adjektiv und Verb: “fein hacken”

Verben treten auch als zweiter Bestandteil einer Verbindung mit Adjektiven (Eigenschaftswörtern) auf. Beispiele sind die Ausdrücke “fein hacken” oder “hoch werfen”. Die Regel lautet hier: Bezeichnet das Adjektiv das Ergebnis der Tätigkeit, die das Verb beschreibt, ist Getrennt- und Zusammenschreibung möglich. Das gilt allerdings nur für einfache Adjektive. Kombinationen mit Eigenschaftswörtern, die z. B. erweitert sind werden immer getrennt geschrieben: “feiner hacken”. Das Gleiche gilt, wenn das Verb der Kombination selbst schon zusammengesetzt ist: “spät aufstehen”.

Oft ergibt die Kombination von Adjektiv und Verb eine neue Bedeutung, die sich nicht aus den einzelnen Bedeutungen der Bestandteile ablesen lässt. Diese Wörter werden immer zusammengeschrieben. Ein Beispiel ist das Wort “gutschreiben” (“Wir werden Ihnen den Betrag gutschreiben.”) im Unterschied zu “gut schreiben” (“Sie kann gut schreiben.”).

Extratipp: Ist für Sie nicht eindeutig ersichtlich, ob eine Zusammensetzung aus Adjektiv und Verb eine neue Bedeutung hat, dürfen Sie getrennt oder zusammenschreiben. Im Zweifelsfall hilft ein Blick ins Wörterbuch.
Für Getrennt- und Zusammenschreibung von Partizipien, also Mittelwörtern, gelten ähnliche Regeln wie für Adjektive. Auch sie werden nur zusammengeschrieben, wenn sich eine neue Gesamtbedeutung aus der Kombination ergibt. Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie getrennt. Das Wort “getrennt schreiben” ist selbst ein gutes Beispiel – hierbei entsteht keine neue Bedeutung und deswegen wird getrennt geschrieben.

Partizipien – Sie haben die Wahl: “Vertrauen erweckend”/”vertrauenerweckend”

Die gefürchteten Mittelwörter bzw. Partizipien können übrigens auch als zweiter Teil einer Zusammensetzung auftreten. Da Partizipien immer Formen eines Verbs darstellen, ist es sinnvoll, sich bei der Schreibung am zugrunde liegenden Verb zu orientieren. Das Partizip “Vertrauen erweckend” ist von “Vertrauen erwecken” abgeleitet und wird deshalb wie dieses getrennt geschrieben. Das gilt auch, wenn Sie aus dem Partizip ein Substantiv bilden, also z. B. schreiben: “die Vertrauen erweckenden Maßnahmen”. Um die Verwirrung perfekt zu machen, legt die neue Rechtschreibung dies aber nicht als Regel fest, sondern lässt für solche Verbindungen auch die Zusammenschreibung zu. Wenn Sie unsicher sind und nicht selbst entscheiden möchten, sollten Sie nachschlagen und der Dudenempfehlung zum jeweiligen Wort folgen.

Es gibt allerdings auch Zusammensetzungen mit einem Partizip als zweitem Bestandteil, für die ausschließlich die Zusammenschreibung gilt. Das ist dann der Fall, wenn der erste Bestandteil für eine Wortgruppe steht. Diese Regel klingt kompliziert, ist aber, wenn Sie auf Ihr Sprachgefühl hören, leicht zu befolgen. Ein Beispiel: Anders als die oben genannte Verbindung “Vertrauen erweckend” aus Substantiv und Partizip, geht die Zusammensetzung “freudestrahlend” nicht auf “Freude strahlen” zurück, sondern auf den Ausdruck “vor Freude strahlen”, dessen erster Teil aus der Wortgruppe “vor Freude” besteht. Weitere Beispiele gefällig? “Angsterfüllt” geht nicht zurück auf “Angst erfüllen”, sondern auf “von Angst erfüllt”. Und “herzerquickend” kommt nicht von “Herz erquicken”, sondern von “das Herz erquickend”.

Beim Adverb hilft ein einfacher Test weiter: “dabeisitzen”/”dabei sitzen”

Ganz besonders knifflig ist die Schreibung von Wörtern wie “dabeisitzen” bzw. “dabei sitzen”. Bei dem Wort “dabei” kann es sich entweder um einen Verbzusatz oder ein Umstandswort, ein sogenanntes Adverb handeln. Kombinationen mit Verbzusätzen werden zusammen-, Verbindungen mit Adverbien hingegen getrennt geschrieben.

Je nachdem, um welche Form es sich handelt, ergibt sich für das zusammengesetzte Wort eine andere Bedeutung:

  • “Inga wird dabeisitzen.” Dieser Satz bedeutet, dass Inga mit anderen am Tisch sitzen wird.
  • “Inga wird dabei sitzen”. Dieser Satz bedeutet hingegen, dass Inga bei einer Tätigkeit nicht steht oder liegt, sondern sitzt.

Es gibt zwei einfache Methoden, wie Sie den Unterschied feststellen und entscheiden können, ob ein Wort getrennt oder zusammengeschrieben werden muss.

  • Erweiterungstest: Bei einer Zusammensetzung aus einem Verb und einem Adverb, die getrennt geschrieben wird, können Sie ganz einfach weitere Ausdrücke einfügen, z. B.: “Inga wird dabei ganz gemütlich sitzen.” Muss das Wort aber zusammengeschrieben werden, geht das nicht – dann müssen Sie die zusätzlichen Wörter voranstellen: “Inga wird ganz bestimmt still dabeisitzen.”
  • Betonungstest: In der Regel können Sie den Unterschied auch an der Betonung feststellen. Bei “dabeisitzen” liegt die Betonung auf “dabei”. Im Ausdruck “dabei sitzen” sind beide Bestandteile gleich stark betont. Leider funktioniert das aber nicht immer, wie folgender Vergleich zeigt: “Man wollte ihn entlassen, aber er hat sich dagegengestellt”, und: “Die Tür bleibt offen, wenn du einen Stuhl dagegen stellst.” In beiden Fällen liegt die Betonung auf “dagegen”.

Übrigens: Aus der Regel, dass Verben mit Verbzusätzen zusammengeschrieben werden müssen, ergibt sich der kuriose Unterschied für die Wörter “zusammenschreiben” und “getrennt schreiben”. Letzteres ist, wie Sie bereits gesehen haben, eine Verbindung aus Partizip und Verb und wird deshalb getrennt geschrieben. Anders verhält es sich dagegen mit “zusammenschreiben”. Intuitiv würden Sie es vermutlich genauso schreiben wie “getrennt schreiben”, also getrennt. Das ist allerdings nicht korrekt. “Zusammen” ist kein Partizip, sondern ein Verbzusatz. Deswegen gilt für “zusammenschreiben” die Zusammenschreibung. Das klingt kompliziert? Merken Sie sich einfach die folgende Eselsbrücke: “Zusammenschreiben” wird zusammengeschrieben und “getrennt schreiben” wird getrennt geschrieben.

Bei “sein” muss es immer Getrenntschreibung sein

Eine unmissverständliche Regelung gilt für Kombinationen mit dem Wörtchen “sein” und dessen verschiedenen Formen (z. B. “war”, “gewesen”). Diese werden immer getrennt geschrieben: “Sie müssen bei diesen wichtigen Vorgängen stärker hinterher sein.” “Ich werde am Freitag nicht da sein.” Aber Vorsicht: Substantivieren Sie die Zusammensetzung, bilden Sie also daraus ein Hauptwort, müssen Sie natürlich groß- und zusammenschreiben: “Ich werde am Freitag nicht da sein”, aber: “Er führt ein ärmliches Dasein.”

Getrennt- und Zusammenschreibung von Substantiv und Verb: “Kaffee trinken” aber “eislaufen”

Verben werden häufig auch mit Substantiven, also Hauptwörtern kombiniert. Für die Getrennt- und Zusammenschreibung ist hier ausschlaggebend, ob das Substantiv in der Verbindung seine Eigenständigkeit bewahrt hat oder ob seine Bedeutung im Zusammenhang mit dem Verb verblasst ist. Für Kombinationen mit nicht verblassten Substantiven wie “Kaffee trinken” gilt: Sie müssen getrennt und das Substantiv großschreiben. Ist das Substantiv nicht mehr eigenständig, müssen Sie zusammen- und kleinschreiben. Der Duden nennt hierfür das Beispiel “eislaufen”.

In einigen Zweifelsfällen sind sogar beide Schreibungen möglich, z. B. “achtgeben”/”Acht geben”, “haltmachen”/”Halt machen” und “maßhalten”/”Maß halten”.

Sie sehen schon, es ist schwer, diese Regel anzuwenden: Oft ist kaum nachzuvollziehen, ob ein Substantiv eigenständig oder verblasst ist. Deshalb unser Tipp: Legen Sie sich für die Getrennt- und Zusammenschreibung am besten eine Liste mit Wörtern an, die Sie schon einmal nachgeschlagen haben.

“Zurzeit” und “zu Ende”: Was gilt für Präposition und Substantiv?

Ähnlich ist der Fall bei Zusammensetzungen aus Präpositionen (Verhältniswörtern) und Substantiven wie “zurzeit” oder “zu Ende” gelagert. Auch hier entscheidet die Eigenständigkeit des Hauptworts über die Schreibung. Es gilt allerdings die Regel, dass Sie getrennt schreiben müssen, wenn die Bedeutung des Substantivs noch nicht verblasst ist: “zu Ende”. Bei nicht mehr eigenständigen Substantiven müssen Sie zusammenschreiben, denn sie sind selbst schon zu Präpositionen oder Adverbien geworden: “zurzeit”.

Extratipp: Bei vielen Wörtern ist nicht eindeutig festzustellen, ob das Substantiv bereits verblasst ist. Hier ist Getrennt- und Zusammenschreibung gleichermaßen zulässig: “zu Gunsten” oder “zugunsten”. Treten solche Wörter zusammen mit einem Verb auf, müssen Sie den neuen Ausdruck jedoch auseinanderschreiben: “nach Hause gehen” oder “nachhause gehen”.

Wenn zwei Adjektive zusammenkommen: “blaugrau”

Verbindungen aus zwei gleichrangigen (nebengeordneten) Adjektiven wie “blaugrau” werden zusammengeschrieben. Denn: Anders als bei Kombinationen wie “grünlich gelb” modifiziert nicht der erste Bestandteil den zweiten, sondern beide Elemente tragen gleichberechtigt zur Bedeutung des Wortes bei. Weitere Beispiele für solche zusammangesetzten Adjektive: “blaugrau”, “grünblau”, “dummdreist”, “nasskalt”, “feuchtwarm” und “taubstumm”.

Manchmal sind solche Verbindungen allerdings unübersichtlich. Dann müssen Sie einen Bindestrich setzen. Das gilt z. B. für Verbindungen aus Adjektiven, die von Ländernamen abgeleitet sind wie “deutsch-französische Freundschaft” oder “deutsch-österreichische Angelegenheiten”. Beispiele aus anderen Bereichen sind der “wissenschaftlich-technische Fortschritt”, “ein lateinisch-deutsches Wörterbuch”, “manisch-depressives Verhalten” oder “physikalisch-chemisch-biologische Prozesse”.

Extratipp: Ausgehend von der oben genannte Regel, raten Sie doch mal: Muss es “leichtverständlich” oder “leicht verständlich” heißen? Wahrscheinlich sagen Sie jetzt intuitiv: Natürlich zusammen! Und damit haben Sie Recht. Aber die Überraschung ist: In diesem Fall ist auch die Getrenntschreibung richtig. Denn bei “leichtverständlich”/”leicht verständlich” handelt es sich um ein Wort, in dem das erste Adjektiv “graduierende” Bedeutung. “Graduierend” meint: Es gibt ein Gegensatzpaar z. B. “leichtverständlich”/”leicht verständlich” und “schwerverständlich”/”schwer verständlich”. Aber Vorsicht, Falle! Wenn der erste Bestandteil der Zusammensetzung – das Adjektiv also – erweitert oder gesteigert ist, wird nur getrennt geschrieben. Richtig ist also nur: “leichter verständlich” und “schwerer verständlich”.

Verstärkung und Abschwächung von Adjektiven: “brandneu”

Vor allem in der Werbung begegnen Ihnen häufig kreative Zusammensetzungen, bei denen die Bedeutung eines Adjektivs als zweitem Bestandteil durch den ersten Bestandteil verstärkt oder abgeschwächt wird. Solche Verbindungen werden zusammengeschrieben. Die verstärkenden oder abschwächenden Elemente können mit einer ganzen Reihe von Adjektiven verbunden werden, hier nur einige Beispiele: “bitterböse”, “brandneu”, “dunkelblau”, “erzkonservativ”, “extrabreit”, “megastark”.

Bei Adjektiven mit “nicht” dürfen Sie selbst entscheiden

Wann immer das Wort “nicht” mit einem Adjektiv oder Partizip als zweitem Bestandteil zusammenkommt, dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie getrennt oder zusammenschreiben. “Nicht amtlich” ist also genauso richtig wie “nichtamtlich”, “nicht öffentlich” dürfen Sie genauso schreiben wie “nichtöffentlich”.

Ein Fugenelement fordert Zusammenschreibung: “gewöhnungsbedürftig”

Es gibt eine ganze Reihe von Verbindungen mit Adjektiven oder Partizipien, bei denen zwischen den Bestandteilen ein sogenanntes Fugenelement steht – also ein Laut, der eigentlich nur dazu dient, dass die zusammengesetzte Form besser aussprechbar ist. Solche Wörter müssen Sie zusammenschreiben. Im Wort “gewöhnungsbedürftig” z. B. ist das Fugenelement das “s” zwischen “Gewöhnung” und “bedürftig. Weitere Wörter mit Fugenelementen sind “altersschwach”, “anlehnungsbedürftig”, “fusionsbedingt”, “lebensfremd”, “sonnenarm” und “werbewirksam”.