Komma: Aufzählungen, Datums-, Orts-, Literaturangaben

Assistent mit Kalender stehen im Büro
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Wann ist bei Aufzählungen, Datums-, Orts- und Literaturangaben ein Komma notwendig? Wann nicht? Und was gilt bei Hervorhebungen, Anreden und Ausrufen?

Das Komma bei Aufzählungen

Die einfachste und bekannteste Kommaregel ist die zu den Aufzählungen. Sie lautet: Zwischen gleichrangigen Wörtern oder Wortgruppen steht ein Komma, wenn diese nicht durch ein “und” o. Ä. verbunden sind.

 

  • “Auf meinem Schreibtisch liegen Papier, Stift und Radiergummi.”
  • “Sie können uns anrufen, uns eine E-Mail schreiben oder einfach vorbei kommen.”

Eine Klippe rund um die Aufzählungen bilden die sogenannten festen Fügungen. In diesen Fällen bestimmt ein Adjektiv, also ein Eigenschaftswort, ein folgendes Wort näher und bildet so einen feststehenden Begriff. Beispiele sind etwa “schwarzer Tee” oder “russischer Bär”. Da das aber in der Praxis manchmal schwer einschätzbar ist, hilft ein einfacher Trick: Setzen Sie ein “und” zwischen die beiden Adjektive. Klingt der Satz dann immer noch sinnvoll, dann müssen Sie ein Komma setzen. Bei “größten deutschen Maschinenbauern” ist das allerdings nicht der Fall. Anders wäre es hingegen, wenn Sie schreiben würden: “Wir gehören zu den größten und ältesten Maschinenbauunternehmen.” Lassen Sie hier das “und” weg, müssen Sie ein Komma setzen.

Fehlerfreie Zeichensetzung bei Datums-, Zeit- und Ortsangaben

Auch diese Fälle werden Ihnen in der täglichen Bürokorrespondenz häufiger begegnen: Datum, Zeit und Ort. Hier lautet die Regel erst einmal ganz einfach, dass mehrteilige Angaben durch Komma getrennt werden.

  • “Wir treffen uns Donnerstag, den 13. Mai.”
  • “Das Meeting beginnt morgen, 15 Uhr.”
  • “Das Hotel liegt in Worms, Stadtmarkt 7.”

So weit, so gut, aber was geschieht, wenn der Satz nach dem Datum, der Uhrzeit oder der Ortsangabe weitergeht? Dann ist es Ihnen freigestellt, ob Sie ein Komma setzen wollen oder nicht.

  • “Wir treffen uns Donnerstag, den 13. Mai [,] in Sitzungssaal 3.”
  • “Das Meeting findet heute, 15 Uhr [,] statt.”
  • “Das Hotel liegt in Worms, Stadtmarkt 7 [,] im Zentrum.”

Kommaregeln bei Literaturangaben

Auch Literaturangaben gliedern Sie durch Kommata und auch hier ist es Ihnen freigestellt, ob Sie vor einer Weiterführung ein zweites Komma einfügen.

  • “Wir folgen dem Duden, 24. Auflage, Seite 98.”
  • “Was sagte König Philipp im Don Carlos, 2. Akt?”
  • “Die Meldung wird in der Neuburger Rundschau, Seite 15 [,] erscheinen.”
  • Anders allerdings liegt der Fall, wenn Sie aus Gesetzen oder Vorschriften zitieren. Dann setzen Sie kein Komma.
  • “§ 15 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung regelt eindeutig …”