Vorsicht, in diesem Text wird es verschachtelt! Denn es geht um Haupt- und Nebensätze. Auch wenn Sie Ihre Korrespondenz so einfach wie möglich formulieren sollten – zusammengesetzte Sätze lassen sich oft nicht vermeiden. Damit Ihr Adressat trotzdem den Durchblick behält, müssen die Kommata an der richtigen Stelle stehen. Wie gut kennen Sie sich beim Thema Komma und Nebensatz nach der neuen Rechtschreibung aus?
Woran erkennen Sie den Nebensatz?
Bevor wir uns auf die Rätsel der Kommasetzung bei Nebensätzen stürzen, muss natürlich eines geklärt werden: Was ist ein Nebensatz? Ganz einfach: Als Nebensatz wird derjenige Teil eines zusammengesetzten Satzes bezeichnet, der von einem anderen Teil, dem Hauptsatz, abhängig ist. Ein Nebensatz kann also nicht für sich allein stehen – ohne den Hauptsatz ergibt er keinen Sinn. Ein Beispiel für einen zusammengesetzten Satz mit Nebensatz und Hauptsatz ist etwa die Aussage:
“Bitte denken Sie daran (Hauptsatz), dass der Brief an Herrn Eulinger noch abgeschickt werden muss (Nebensatz).”
Einen Nebensatz erkennen Sie häufig auch daran, dass er durch ein Fürwort (Pronomen) oder ein Bindewort (Konjunktion) eingeleitet wird.
- Nebensatzeinleitung mit Pronomen: “Herr Briecke ist der Kollege (Hauptsatz), der letztes Jahr die Leitung der Vertriebsabteilung übernommen hat (Nebensatz).”
- Nebensatzeinleitung mit Konjunktion: “Ich danke Ihnen (Hauptsatz), dass Sie alle erschienen sind (Nebensatz).”
Ein weiteres Merkmal von Nebensätzen ist schließlich auch die besondere Wortstellung. In den meisten Fällen steht nämlich im Nebensatz das bestimmte Tätigkeitswort (finites Verb) – anders als im Hauptsatz – am Ende.
“Herr Engler kommt heute später ins Büro (Hauptsatz), weil er einen Arzttermin hat (Nebensatz).”
Komma und Nebensatz: Die Grundregel
Und damit wären wir auch schon bei der ersten Regel für einfache zusammengesetzte Sätze. Steht der Nebensatz vor oder nach dem Hauptsatz, werden die Teilsätze durch ein Komma getrennt. Ist ein Nebensatz in einen Hauptsatz eingeschoben – steht er also nicht vor oder nach dem Hauptsatz, sondern unterbricht ihn – wird er durch Kommata eingeschlossen.
- Nebensatz vor dem Hauptsatz: “Dass wir die Umsätze weiter steigern konnten, ist ein großer Erfolg.”
- Nebensatz nach dem Hauptsatz: “Es ist ein großer Erfolg, dass wir die Umsätze weiter steigern konnten.”
- Eingeschobener Nebensatz: “Die Steigerung der Umsätze, die wir im vergangenen Jahr zu verzeichnen hatten, ist ein großer Erfolg.”
Kommaregeln für gleichrangige Nebensätze
Es kann übrigens auch vorkommen, dass einem Hauptsatz zwei gleichrangige Nebensätze untergeordnet sind. In solchen Fällen müssen Sie die Nebensätze durch ein Komma trennen. Einzige Ausnahme: Zwischen den Nebensätzen steht ein Bindewort, z. B. “und”, “oder”, “sowie”. Dann lassen Sie das Komma weg.
- Zwei gleichrangige Nebensätze mit Komma: “Fragen Sie bitte nach, ob alles glatt läuft, ob die Lieferung rechtzeitig eintreffen wird!”
- Zwei gleichrangige Nebensätze mit Bindewort: “Bitte teilen Sie uns mit, wie viel die Ware kosten wird und wie schnell Sie liefern können.”
Daneben gibt es auch Sätze, in denen einem Hauptsatz zwei nicht gleichrangige Nebensätze untergeordnet sind. Das bedeutet, dass einer der Nebensätze von dem anderen abhängig ist, ohne den anderen also keinen Sinn ergibt. In einem solchen Fall muss zwischen den beiden Nebensätzen ein Komma stehen.
“Das Projekt kann nur Erfolg haben, wenn alle Kollegen mit anpacken, die in unserer Abteilung arbeiten.”
Beim verkürzten Nebensatz entscheiden Sie selbst
In der Alltagssprache treten oft sogenannte formelhaft gebrauchte verkürzte Nebensätze auf. Das sind Nebensätze, die eigentlich unvollständig sind, die sich aber durch häufige Verwendung als übliche Formulierungen etabliert haben. Hier ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie ein Komma setzen. Beispiele für solche formelhaften Verkürzungen sind die Ausdrücke “wenn möglich” oder “wie üblich” in den folgenden Sätzen:
- “Bitte antworten Sie[,] wenn möglich[,] noch diese Woche.” (Mit einem nicht verkürzten Nebensatz würde der Satz lauten: “Bitte antworten Sie, wenn es möglich ist, noch diese Woche.”)
- “Wichtige Briefe werden[,] wie üblich[,] von zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung gegengelesen.” (Mit nicht verkürztem Nebensatz: “Wichtige Briefe werden, wie es üblich ist, von zwei Mitgliedern der Geschäftsleitung gegengelesen.”)
Was tun beim mehrteilig eingeleiteten Nebensatz?
Für Ratlosigkeit sorgen immer wieder die sogenannten mehrteiligen Nebensatzeinleitungen, also z. B.: “als dass” oder “anstatt dass”. Oft ist nicht klar, ob hier zwischen den Teilen dieser Fügungen ein Komma stehen muss. Als Grundregel gibt der Duden vor, dass Sie kein Komma setzen müssen, wie diese Sätze zeigen:
- “Der Brief ist zu wichtig, als dass ich ihn mit der normalen Post verschicken könnte.”
- “Der Praktikant sollte sich lieber ein paar Notizen machen, anstatt dass er jeden Tag aufs Neue nachfragt.”
Allerdings gibt es einige Sonderfälle, in denen das Komma nach der neuen Rechtschreibung stehen kann. Es verdeutlicht dann die Aussprache und markiert eine Sprechpause im Satz. Von dieser Kann-Regel sind z. B. die folgenden Ausdrücke betroffen:
- angenommen[,] dass: “Angenommen[,] dass Frau Moldau morgen ausfällt, könnten Sie sie dann vertreten?”
- vorausgesetzt[,] dass: “Sie können morgen später kommen, vorausgesetzt[,] dass Frau Moldau wieder im Haus ist.”
- je nachdem[,] ob: “Ich kann mich morgen um den Azubi kümmern, je nachdem[,] ob Frau Moldau wieder da ist oder nicht.”
- egal[,] welche: “Egal[,] welche Produkte Sie bei uns bestellen, Sie zahlen keine Versandkosten.”
Extratipp: In unserer Rubrik zur neuen Rechtschreibung finden Sie alle aktuellen Regeln.