Bei der Kommasetzung sorgen vor allem zwei Fälle immer wieder für Kopfzerbrechen und Diskussionen: der Infinitiv mit zu und die Verwendung von Partizipien. Heißt es “grob gerechnet kommt das hin” oder “grob gerechnet, kommt das hin”? Zum Glück lautet die einfache Antwort: Beides ist möglich, in diesem Bereich gibt es viele sogenannte Kannregeln. Das Komma kann, muss aber nicht gesetzt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme – und diese sollten Sie kennen.
Kommasetzung beim Infinitiv
Was ist der Infinitiv überhaupt? Ganz einfach: Das ist die Grundform eines Verbs. Sie erkennen sie daran, dass sie mit -n, -eln oder -ern endet. Typische Beispiele sind: schreiben, handeln, fordern. Infinitive und auch erweiterte Infinitive (Infinitivgruppen) können Sie in einem Satz mit Kommata abgrenzen, müssen dies aber nicht tun:
- einfacher Infinitiv
“Sie versuchte[,] zu helfen.”
“Sie vergaß[,] zu telefonieren.” - erweiterter Infinitiv/Infinitivgruppe
“Sie versuchte[,] ihm zu helfen.
“Sie vergaß[,] mit mir zu telefonieren.”
Extratipp: Fragen Sie sich, ob das Komma dem Leser hilft, den Satz besser zu verstehen, oder dazu dient, Missverständnisse auszuschließen. In diesen Fällen sollten Sie ein Komma setzen.
Während es sich bisher um eine Kannregel handelt, ist die Kommasetzung in folgenden Fällen Pflicht:
- wenn die Infinitivgruppe mit “als”, “anstatt”, “außer”, “ohne”, “statt” oder “um” eingeleitet wird.
“Sie wünschte sich nichts mehr, als einen Job zu finden.”
“Anstatt zu Hause zu bleiben, kam sie erkältet ins Büro.”
“Sie schrieb einen Brief, um sich bei dem Kunden zu entschuldigen.” - wenn die Infinitivgruppe von einem Substantiv (Hauptwort) abhängt.
“Sie machte den Vorschlag, das Meeting zu verschieben.”
“Sie folgte seinem Rat, das Gespräch zu suchen.” - wenn die Infinitivgruppe angekündigt oder wieder aufgenommen wird.
“Sie dachte daran, den Kurs abzubrechen.” (“daran” kündigt die Infinitivgruppe an.)
“Mit Kunden zu telefonieren, das machte ihr am meisten Freude.” (“das” nimmt Bezug auf den ersten Teil des Satzes, also die Infinitivgruppe.)
Bei einfachen Infinitiven (zu + Verb) können Sie das Komma auch weglassen, wenn der Satz dennoch eindeutig ist.
Übrigens: Wenn es sich um einen eingeschobenen Infinitiv handelt, der Hauptsatz also nach dem Infinitiv weitergeht, müssen Sie den Einschub gegebenenfalls wieder mit einem Komma schließen. “Sie ging, ohne eine Sekunde zu zögern, aus dem Raum.” Die Wortgruppe “ohne zu zögern” ist ein Einschub, der durch ein Komma eingeführt (da es sich um eine Infinitivgruppe mit “ohne” handelt) und auch wieder mit einem Komma geschlossen wird.
Nicht durch Kommasetzung abgetrennt werden Infinitivgruppen, die von “brauchen”, “pflegen” oder “scheinen” abhängig sind:
“Das brauchst Du nicht zu machen.”
“Sie pflegte morgens als erstes die Post zu bearbeiten.”
“Er scheint krank zu sein.”
Kommasetzung bei Partizipien
Partizipien sind sogenannte Mittelworte, die aus Verben abgeleitet werden. Es gibt Partizipien der Gegenwart, das Partizip Präsens, das immer auf -end, -elnd, oder -ernd endet. Beispiele sind: schreibend, handelnd, fordernd. Daneben gibt es noch Partizipien der Vergangenheit, das Partizip Perfekt. Es endet auf -t oder -en, wie z. B. in den Worten: geschrieben, gehandelt, gefordert. Einfache Partizipien trennen Sie nicht mit einem Komma ab:
“Lächelnd grüßte sie ihn.”
“Gedruckt wirken die Farben ganz anders.”
Bei erweiterten Partizipien haben Sie wieder die Wahl, ob Sie ein Komma setzen wollen oder nicht:
“Ihre Hilfe anbietend[,] begrüßte sie die Gäste.”
“Gestern erst bestellt[,] kam das Paket heute schon an.”
Auch hier gilt die Regel, dass ein eingeschobenes erweitertes Partizip gegebenenfalls mit einem Komma wieder geschlossen werden muss.
“Sie begrüßte[,] ihre Hilfe anbietend[,] ihre Gäste.”
“Das Paket kam[,] gestern erst bestellt[,] heute schon an.”
Aber Achtung: Wenn das konjugierte, also gebeugte Verb des Hauptsatzes erst nach der Partizipgruppe folgt, müssen Sie diese durch Kommasetzung einschließen:
“Sie, ihre Hilfe anbietend, begrüßte ihre Gäste.”
“Das Paket, gestern erst bestellt, kam heute schon an.”