Neue Rechtschreibung: Bindestrich

Was sagt die neue Rechtschreibung zum Bindestrich bei zusammengesetzten Wörtern? Heißt es “Kann-Bestimmung” oder “Kannbestimmung”?

Neue Rechtschreibung: Oft Wahlfreiheit beim Bindestrich

Die neue Rechtschreibung lässt beide Varianten zu. Sie können sich also für diejenige entscheiden, die Sie übersichtlicher finden. Nur, wenn Ihr Wort eine Präposition oder Konjunktion enthält, ist der Bindestrich Pflicht – zum Beispiel bei: “Kopf-an-Kopf-Rennen”.

Zusammenschreibung ist Normalfall

Die neue Rechtschreibung sieht für Zusammensetzungen, deren letzter Bestandteil ein Substantiv ist und in denen keine Präposition vorkommt, als Normalfall die Zusammenschreibung vor. Das gilt zum Beispiel für:

Bürotisch, Prozessbeschleunigung, Aktienanleihenpaket, Kannbestimmung, Istaufkommen, Testverfahren und Kongressstätte.

Wenn Ihnen die zusammengesetzte Form zu komplex erscheint oder wenn Sie einzelne Bestandteile hervorheben wollen, dürfen Sie aber auch einen Bindestrich verwenden. Das Substantiv als letzten Bestandteil müssen Sie dann aber auf jeden Fall immer großschreiben, zum Beispiel:

Büro-Tisch, Prozess-Beschleunigung, Aktienanleihen-Paket, Kann-Bestimmung, Ist-Aufkommen, Test-Verfahren und Kongress-Stätte.

Kommen in Zusammensetzungen Präpositionen oder Konjunktionen vor, müssen Sie einen Bindestrich einfügen – und zwar zwischen alle Bestandteile. Das gilt zum Beispiel bei:

Kopf-an-Kopf-Rennen, Mund-zu-Mund-Beatmung, das Auf-und-Ab-Gehen und das In-den-Tag-hinein-Leben.