Die neue Rechtschreibung hat nicht nur die Schreibung einzelner Wörter revolutioniert, sondern auch die Regeln für das Komma drastisch vereinfacht. Denn sowohl beim erweiterten Infinitiv mit “zu” als auch bei gleichrangigen Sätzen, die mit “und” verbunden sind, können Sie wählen, ob Sie ein Komma setzen oder nicht.
Die neue Rechtschreibung und die Ausnahmen beim Komma
Doch wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen und Sonderregelungen. Vor allem beim erweiterten Infinitiv mit “zu” raten wir Ihnen deshalb, sich grundsätzlich für die Kommasetzung zu entscheiden.
Wie Sie das Komma nach “und” etc. setzen
Regel: Zwischen gleichrangigen Teilsätzen, die mit und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch weder – noch verbunden sind, können Sie ein Komma setzen, wenn Sie die Gliederung des Satzes deutlich machen möchten. Bei der Kommasetzung räumt Ihnen die Reform ein erfreuliches Maß an Wahlfreiheit ein, zum Beispiel:
alt | neu |
---|---|
Der Absatz hat sich erhöht, und der Gewinn ist gestiegen. | Der Absatz hat sich erhöht(,) und der Gewinn ist gestiegen. |
Entweder gewähren Sie uns einen Preisnachlass, oder wir treten vom Vertrag zurück. | Entweder gewähren Sie uns einen Preisnachlass (,) oder wir treten vom Vertrag zurück. |
Vorsicht, Falle! Beachten Sie jedoch, dass die Wahlfreiheit nicht uneingeschränkt gilt. Sind die gleichrangigen Teilsätze mit entgegenstellenden Konjunktionen wie aber, doch, jedoch, sondern verbunden, muss weiterhin das Komma stehen. Vergleichen Sie:
- Sind Sie mit unserem Vorschlag grundsätzlich einverstanden oder haben Sie noch Einwände?
- Wir sind mit Ihrem Vorschlag grundsätzlich einverstanden, aber wir haben noch Einwände im Einzelnen.
Vorsicht, noch eine Falle! Es gibt Satzanfänge, die ohne Komma in die Irre führen (man nennt die entstehenden Sätze bildhaft “Holzwegsätze”). Wenn Sie etwa lesen:
Er stritt sich mit seinem Meister und dem Abteilungsleiter …
denken Sie: Klar, er hatte Streit mit den beiden Vorgesetzten. Wenn der Satz aber weitergeht:
… platzte der Kragen.
dann müssen Sie umdenken: Er stritt sich mit einem Vorgesetzten und der andere reagierte auf den Streit. Also setzen Sie ein Komma:
Er stritt sich mit seinem Meister, und dem Abteilungsleiter platzte der Kragen.
Wie Sie Kommata bei “zu”-Sätzen setzen
Bei Teilsätzen mit einem Infinitiv (Nennform: gehen, lesen, machen …) haben Sie nach der neuen Rechtschreibung ebenfalls größere Freiheit in der Kommasetzung. Es geht um die sogenannte Infinitivgruppe. Darunter versteht man einen Ausdruck, der neben einem Infinitiv mit “zu” einer Erweiterung enthält, z. B. ein Substantiv oder ein Wort einer anderen Wortart, wie als, um oder ohne.
Beispiele sind:
- Ich hoffe, einen Vertragsabschluss zu erreichen.
- Wir expandieren, um zu überleben.
Regel: Infinitivgruppen grenzt man in der Regel mit einem Komma ab.
Diese Regel gilt unter drei Bedingungen:
1. Die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet, zum Beispiel:
- Sie tat alles, um Karriere zu machen.
- Statt zu arbeiten, vergnügte er sich mit Computerspielen.
- Ihm fiel nichts Besseres ein, als zu kündigen.
2. Die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab, zum Beispiel:
- Er fasste den Plan, auf Dienstreise zu gehen.
- Beim Versuch, Privatkopien zu ziehen, wurde er vom Chef erwischt.
3. Die Infinitivgruppe hängt von einem Verweiswort ab, zum Beispiel:
- Er liebt es, seine Kolleginnen zu necken.
- Er hat nicht damit gerechnet, befördert zu werden.
- Früh Feierabend zu haben, das liebt Karl sehr.
Sie sehen: Weglassen dürfen Sie das Komma nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen. So zum Beispiel, wenn der erweiterte Infinitiv von einem Verb oder einem Adverb abhängt:
- Wir hoffen(,) den Umsatz halten zu können.
- Er versprach(,) den Betrag unverzüglich zu überweisen.
- Er ist unfähig(,) einen Kompromiss zu schließen.
Die Frage ist: Wollen Sie sich diese Bedingungen tatsächlich beim Schreiben vergegenwärtigen?
Unser Tipp: Setzen Sie das Komma auch da, wo Sie es weglassen dürften, dann können Sie keinen Fehler machen!