Wann müssen Sie gemäß neuer Rechtschreibung -ss nutzen, wann -ß? Seit der Rechschreibreform steht nach einem kurzen Vokal kein ß mehr, sondern ein Doppel-s. Was als konsequente Vereinfachung gedacht war, entpuppt sich in der Praxis aber als neue Fehlerquelle. Denn bei Wörtern wie “gemäß”, “anschließend” und “Straße” müssen Sie weiterhin ein ß schreiben.
ss statt ß gemäß neuer Rechtschreibung
Fragen Sie sich bei einigen Wörtern auch manchmal, ob diese nun mit ss oder mit ß geschrieben werden müssen? Dann haben wir eine einfache Antwort für Sie: Testen Sie, ob vor dem s-Laut ein kurzer oder ein langer Vokal steht. Ist er kurz, wie bei “Kuss”, dann steht “ss”. Ist er lang, wie bei “saß”, steht ein “ß”.
Diese Regel ist eigentlich gar keine Neuerung. Denn abgesehen vom Buchstaben “s” galt auch bei der alten Rechtschreibung schon: Nach einem kurzen Vokal folgt eine Konsonantenverdoppelung, zum Beispiel bei “Komma”, “Kontrolle” und “tippen”.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie einen kurzen Vokal hören, müssen Sie das “ß” der alten Rechtschreibung durch “ss” ersetzen, zum Beispiel:
sie ißt → sie isst
er wußte → er wusste
Nachlaß → Nachlass
Jahresabschluß → Jahresabschluss
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Dass oder das?
Diese Neuregelung betrifft auch die Konjunktion “dass”. Obwohl es keine Frage der Rechtschreibreform ist, gibt es hier immer wieder Verwirrungen, ob dieses Wörtchen mit “ss” (früher ß) oder mit einem einfachen “s” geschrieben werden muss. Wenn Sie auch einmal im Zweifel sind, ob Sie es mit der Konjunktion “dass” oder dem Pronomen “das” zu tun haben, können Sie die richtige Schreibung mit einem einfachen Test herausfinden: Wenn Sie “das” durch “welches” ersetzen können, müssen Sie es mit einem einfachen “s” schreiben. Zum Beispiel: “Das Sekretariat ist ein Büro, das stets aufgeräumt sein sollte (welches stets aufgeräumt sein sollte).” Aber: “Ich glaube, dass das Sekretariat heute nicht besetzt ist.” Hier funktioniert die Ersetzung mit “welches” nicht, daher müssen Sie “dass” mit “ss” schreiben.
ß bleibt ß
Die Rechtschreibreform hat das ß jedoch nicht ganz abgeschafft, denn die “ss-oder-ß-Regel” besagt auch: Wenn der Vokal vor dem “s”-Laut lang ist, schreibt man wie bisher “ß”. Damit ändert sich nichts an der Schreibung von Wörtern wie “Großhändler”, “Gruß”, “Straße”, “Maßnahme” und “vertragsgemäß”.
Übrigens: Auch so genannte Diphthonge (ei/ai, eu/äu und au) zählen zu den langen Vokalen. Daher steht auch in Wörtern wie “Außendienst”, “außerordentlich” und “weiß” ein “ß”.
Achtung: Wenn Sie öfter Briefe aus der Schweiz bekommen, wundern Sie sich nicht, dass Sie dort nie ein “ß” sehen. Das ist kein Rechtschreibfehler! Im Schweizer Schriftdeutsch wird grundsätzlich kein “ß” benutzt (außer bei Eigennamen). Daran hat auch die Reform nichts geändert.