Zu Recht bestehen Sie darauf, es nicht allen recht machen zu können. In diesem Satz findet sich gleich zweimal das Wörtchen “Recht/recht” – doch die Schreibung ist unterschiedlich. Aber wann müssen Sie es groß-, wann kleinschreiben? Auch hier gilt mal wieder: Die Groß- und Kleinschreibung gehört zu den kniffligsten Fragen in der deutschen Rechtschreibung. Entscheidend ist, ob es sich jeweils um ein Eigenschafts- bzw. Umstandswort oder um ein Hauptwort handelt.
Das Wort kommt in vielen Redewendungen vor. Doch egal, ob Sie es jemandem “recht machen” wollen, Ihr “gutes Recht” einfordern oder finden, dass etwas “nicht recht” ist – immer wieder stellt sich die Frage, welche Schreibung in diesen Fällen die richtige ist. Überlegen Sie immer, ob es sich um ein Eigenschafts- bzw. Umstandswort oder ein Hauptwort handelt.
“recht”: Wann gilt die Kleinschreibung?
Kleinschreiben müssen Sie das Wort, wenn Sie es als Adjektiv, also Eigenschaftswort verwenden. Kennzeichnend für diese Wortart ist, dass sie sich auf ein Substantiv (Hauptwort) bezieht und dieses näher beschreibt. Das ist z. B. bei folgenden Ausdrücken der Fall: “die rechte Hand”, “der rechte Winkel”, “der rechte Ort”. Dieser Fall bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten.
Ebenfalls klein schreiben Sie das Wort als Adverb oder Umstandswort. Wie der deutsche Name dieser Wortart sagt, bezeichnen Adverbien die Umstände einer Handlung näher: “Das geschieht ihr recht”, “Ihnen kann man nichts recht machen”, “Das ist mir recht”.
Wann müssen Sie zur Großschreibung greifen?
Die Großschreibung hingegen gilt, wenn Sie das Wort als Substantiv verwenden, wie in den folgenden Fällen: “das deutsche Recht”, “Er ist im Recht”, “Sie besteht zu Recht auf ihren Ansprüchen”.
Vorsicht! Verwechseln Sie den Ausdruck “zu Recht” mit Substantiv nicht mit dem Adverb “zurecht”, das z. B. in dem Wort “zurechtfinden” auftaucht!
Beachten Sie, dass auch Adjektive und Adverbien substantiviert, also als Hauptwörter verwendet werden können. Dann werden sie ebenfalls großgeschrieben: “Es ist nicht immer leicht, das Rechte zu tun”.
Groß- und Kleinschreibung sind erlaubt
Schließlich gibt es auch Fälle, in denen beide Varianten erlaubt sind: “Da hast du recht/Recht”, “Geben Sie mir recht/Recht?”, “Er würde recht/Recht daran tun, wenn …”. Der Duden empfiehlt jeweils die Kleinschreibung.